Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Moncut ist eine Flüssigbeize gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Pflanzkartoffeln (auch Pockenkrankheit, Wurzeltöterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule genannt).
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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KARTOFFELN
Rhizoctonia solani
Stadium Kultur:
Von Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt bis Ende der Keimruhe: Keime 2-3 mm. Beim Legen. (00-03 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen MonCut
Wirkstoffe
Flutolanil
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Kartoffel
Zulassungsnummer
00A560-00
Zugelassene Schaderreger
POCKENKRANKHEIT: KARTOFFEL
Pictroogrammcode
GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
15.02.2026
Zulassungsanfang
17.08.2020
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
POCKENKRANKHEIT: KARTOFFEL
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF183-1-BEIM UMGANG MIT BEHANDELTEN KARTOFFELN SIND SCHUTZHANDSCHUHE ZU TRAGEN.|SF280-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI TÄTIGKEITEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN KARTOFFELN NACH DER ANWENDUNG UND BIS EINSCHLIEßLICH PFLANZEN DER KNOLLEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS126-2-BEIM REINIGEN DER SPRITZVORRICHTUNG UND DES FÖRDERBANDS SIND LANGE ARBEITSKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) SOWIE FESTES SCHUHWERK (Z. B. GUMMISTIEFEL) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMFC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): C2