Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Next enthält den Wirkstoff Trinexapacl und wird über die Blätter des Getreides aufgenommen. Next wird als Wachstumsregler im Getreide eingesetzt. Eine Anwendung des Produktes reduziert das Längenwachstum und führt zu einer Halmfestigung. Somit wird eine bessere Standfestigkeit des Getreides gewährleistet.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Halmverkürzung
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen. Frühjahr, bei Bedarf. (31-45 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-12
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (31-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-12
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen. Frühjahr, bei Bedarf. (31-45 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-12
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (29-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-12
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Next / 5 l
Hersteller
Sharda Europe b.v.b.a.
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zulassungsnummer
008484-00
Pictroogrammcode
GHS02, GHS07, GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H335-KANN DIE ATEMWEGE REIZEN.|H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
15.12.2025
Zulassungsanfang
12.10.2017
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMVERKÜRZUNG, HALMFESTIGUNG
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH915-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH IST (POSITIVLISTE).|WH9152-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH ODER UNVERTRÄGLICH IST.