• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Orius

Artikel-Nr.
64874-03
Hersteller: Nufarm Deutschland
  • 200 g/l Tebuconazol
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Orius ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale) und Raps. Das Produkt wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ).

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Orius

Wirkstoffe
Tebuconazol
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Raps
Zulassungsnummer
006341-00
Zugelassene Schaderreger
  • MEHLTAU: GETREIDE
  • NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
  • ROST-BRAUN: GERSTE
  • ROST-BRAUN: GETREIDE
  • SEPTORIA-ARTEN
  • HALMFESTIGUNG
  • PELZFÄULE
  • WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG
  • FUSSFÄULE: KOHL
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.08.2022
    Zulassungsanfang
    20.10.2005
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    MEHLTAU: GETREIDE, NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, ROST-BRAUN: GERSTE, ROST-BRAUN: GETREIDE, SEPTORIA-ARTEN, HALMFESTIGUNG, PELZFÄULE, WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG, FUSSFÄULE: KOHL
    Anwendungsbestimmungen
    • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN270-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NN3842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R63-KANN DAS KIND IM MUTTERLEIB MÖGLICHERWEISE SCHÄDIGEN.
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Nur für den beruflichen Anwender!
    {{{text}}}