Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Orius ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale) und Raps. Das Produkt wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ).
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Orius
Wirkstoffe
Tebuconazol
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Raps
Zulassungsnummer
006341-00
Zugelassene Schaderreger
MEHLTAU: GETREIDE
NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
ROST-BRAUN: GERSTE
ROST-BRAUN: GETREIDE
SEPTORIA-ARTEN
HALMFESTIGUNG
PELZFÄULE
WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG
FUSSFÄULE: KOHL
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.
NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
NN270-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
NN3842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R63-KANN DAS KIND IM MUTTERLEIB MÖGLICHERWEISE SCHÄDIGEN.
ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.