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Padawan Plus

Artikel-Nr.
61082-03
Hersteller: Stefes
  • 480 g/l Ethephon
  • Wachstumsregler zur Halmfestigung und -verkürzung in Winterweizen und Wintergerste
  • Verhindert weitestgehend Lager und beugt Qualitätseinbußen vor
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Padawan Plus ist ein Wachstumsregler zur Festigung des Halmes der Wintergersten- und Winterweichweizenpflanze. Durch die gute Einkürzleistung werden während des Längenwachstums der Getreidepflanze die Zellwände im Stängelgewebe verdichtet. Darüber hinaus wird das Lagern des Getreides weitgehend verhindert oder hinausgezögert.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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GERSTE
Halmfestigung

Stadium Kultur: Von 2-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. Frühjahr, März bis Mai. (32-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2017-10-25
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Halmfestigung

Stadium Kultur: Von 2-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen. Frühjahr, April bis Juni. (32-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2017-10-25
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Halmfestigung

Stadium Kultur: Von 2-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (32-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2017-10-25
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Halmfestigung

Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen. Frühjahr, März bis Mai. (37-45 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2017-10-25
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Halmfestigung

Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (37-45 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2017-10-25
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Padawan Plus

Wirkstoffe
Ethephon
Hersteller
STEFES GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Wintergerste, Sommergerste, Winterweichweizen
Zulassungsnummer
008422-61
Zugelassene Schaderreger
  • HALMFESTIGUNG
Pictroogrammcode
GHS05, GHS07
Gefahrenhinweise
EUH071-WIRKT ÄTZEND AUF DIE ATEMWEGE.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
15.11.2025
Zulassungsanfang
25.10.2017
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-21AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 21 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS510-KOPFHAUBE MIT GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|ST1203-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEI DER AUSBRIN|VA275-ZUM SCHUTZ VON UNBETEILIGTEN DRITTEN (BYSTANDER UND RESIDENTS) MUSS DIE ANWENDUNG DES MITTELS IMMER MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780|WH915-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH IST (POSITIVLISTE).
Nur für den beruflichen Anwender!
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