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Para Sommer

Artikel-Nr.
64900-00
Hersteller: Cheminova
  • 654 g/l Paraffinöle (CAS 8042-47-5)
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Para Sommer ist ein Insektizid/Akarizid zur Bekämpfung von Spinnmilben und Schildlaus-Arten in Kern- und Steinobst, Wein- und im Zierpflanzenbau. Die Wirkung von Para Sommer beruht auf der Bildung eines luftundurchlässigen Ölfilms, der die Schädlinge und deren Eier lückenlos umschließt und erstickt. Hartblättrige, immergrüne Zierpflanzen erhalten zusätzlich einen dauerhaften Glanz und werden von Staub und Kalkflecken gereinigt.

Öko Einschränkungen:

Demeter: Nur mit Ausnahmegenehmigung von Demeter nach Empfehlung des Beraters.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

N
Spezifikationen

Spezifikationen Para Sommer

Wirkstoffe
Paraffinöle (CAS 8042-47-5)
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Akarizid, Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kernobst, Steinobst, Zierpflanzen, Weinrebe
Zulassungsnummer
030526-00
Zugelassene Schaderreger
  • NAPFSCHILDLÄUSE(COCCIDAE)
  • SPINNMILBEN-ANDERE
  • BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN
  • GALLMILBE: REBENBLATT-
  • MILBE: WEINBLATTKRÄUSEL-
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2023
    Zulassungsanfang
    20.07.2006
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    NAPFSCHILDLÄUSE(COCCIDAE), SPINNMILBEN-ANDERE, BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN, GALLMILBE: REBENBLATT-, MILBE: WEINBLATTKRÄUSEL-
    Anwendungsbestimmungen
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
    • NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN270-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NN333-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART PHYTOSEIULUS PERSIMILIS (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
    • NN383-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ENCARSIA FORMOSA (ERZWESPE) EINGESTUFT.
    • NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • VH310-BEI DER HERSTELLUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS NUR WEIßÖL VERWENDEN.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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