Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Para Sommer ist ein Insektizid/Akarizid zur Bekämpfung von Spinnmilben und Schildlaus-Arten in Kern- und Steinobst, Wein- und im Zierpflanzenbau. Die Wirkung von Para Sommer beruht auf der Bildung eines luftundurchlässigen Ölfilms, der die Schädlinge und deren Eier lückenlos umschließt und erstickt. Hartblättrige, immergrüne Zierpflanzen erhalten zusätzlich einen dauerhaften Glanz und werden von Staub und Kalkflecken gereinigt.
Öko Einschränkungen:
Demeter: Nur mit Ausnahmegenehmigung von Demeter nach Empfehlung des Beraters.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Para Sommer
Wirkstoffe
Paraffinöle (CAS 8042-47-5)
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Akarizid, Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kernobst, Steinobst, Zierpflanzen, Weinrebe
Zulassungsnummer
030526-00
Zugelassene Schaderreger
NAPFSCHILDLÄUSE(COCCIDAE)
SPINNMILBEN-ANDERE
BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN
GALLMILBE: REBENBLATT-
MILBE: WEINBLATTKRÄUSEL-
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.12.2023
Zulassungsanfang
20.07.2006
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NAPFSCHILDLÄUSE(COCCIDAE), SPINNMILBEN-ANDERE, BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN, GALLMILBE: REBENBLATT-, MILBE: WEINBLATTKRÄUSEL-
Anwendungsbestimmungen
UMWELTGEFÄHRLICH-N
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.
NN270-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
NN333-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART PHYTOSEIULUS PERSIMILIS (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN383-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ENCARSIA FORMOSA (ERZWESPE) EINGESTUFT.
NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
VH310-BEI DER HERSTELLUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS NUR WEIßÖL VERWENDEN.