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Es handelt sich um ein peressigsäurehaltiges Desinfektionsmittel, das bei der Milcherzeugung und -verarbeitung für Melkzeuge, Rohrleitungen, Tanks, Oberflächen, Wärmetauscher und Separatoren verwendet wird.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.