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Previcur Energy

Artikel-Nr.
65160-02
Hersteller: Bayer
  • 530 g/l Propamocarb, 310 g/l Fosetyl
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Previcur Energy ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten - Pythium-Arten und Falsche Mehltau-Pilze an verschiedenen Gemüsekulturen und Zierpflanzen. Über den Boden appliziert (Gießbehandlung) wird das voll wasserlösliche Präparat in gut feuchtem Substrat über die Wurzeln aufgenommen und in die oberirdischen Pflanzenteile transportiert (systemische Wirkung). Auf diese Weise ist auch ein Schutz für Stängel und Blätter gegeben.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Previcur Energy

Wirkstoffe
Propamocarb, Fosetyl
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Zierpflanzen, Gurke, Salate, Endivien, Kohlgemüse, Aubergine, Gemüsepaprika, Tomate, Radieschen, Rettich, Feldsalat, Kopfsalat, Eissalat, Zucchini, Patisson, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Spargel, Rasen, Gemüsefenchel, Knollensellerie
Zulassungsnummer
006219-00
Zugelassene Schaderreger
  • PYTHIUM-ARTEN
  • FALSCHER MEHLTAU
  • FALSCHER MEHLTAU: SPINAT
  • FALSCHER MEHLTAU: KREUZBLÜTLER
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: TABAK
  • FALSCHER MEHLTAU: GURKE
  • FALSCHER MEHLTAU: SALAT
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.07.2023
    Zulassungsanfang
    20.07.2010
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    PYTHIUM-ARTEN, FALSCHER MEHLTAU, FALSCHER MEHLTAU: SPINAT, FALSCHER MEHLTAU: KREUZBLÜTLER, BLATTFLECKENKRANKHEIT: TABAK, FALSCHER MEHLTAU: GURKE, FALSCHER MEHLTAU: SALAT
    Anwendungsbestimmungen
    • REIZEND-XI
    • SPO5-EO005-1-WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHE ERST NACH ABTROCKNUNG DES SPRITZBELAGES
    • HE110-FÜR DEN HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH ENTFÄLLT
    • HS110-FÜR DEN HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH ENTFÄLLT DIE KENNZEICHNUNGSAUFLAGE SS110: "UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL".
    • HS2101-FÜR DEN HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH ENTFÄLLT DIE KENNZEICHNUNGSAUFLAGE SS2101: "SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL".
    • HS610-FÜR DEN HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH ENTFÄLLT DIE KENNZEICHNUNGSAUFLAGE SS610: "GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL".
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NN234-SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT
    • NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • VH352-FÜR DIE UNTER DER ÜBERSCHRIFT "DAS MITTEL IST GEMÄß §15 ABS. 2 NR. 3 DES PFLSCHG FÜR DIE ANWENDUNG/EN IM HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH GEEIGNET" NÄHER BESCHRIEBENE(N) VERPACKUNGSGRÖßE(N) DARF/DÜRFEN DIE GEMÄß § 20 ABS. 2 NR. 6 DES PFLSCHG VORGES
    Nur für den beruflichen Anwender!
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