Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Proman ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras und Hühnerhirse in Kartoffeln. Der Wirkstoff bleibt über einige Wochen in der oberen Bodenschicht wirksam, somit werden auch später keimende Unkräuter erfasst. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit und feinkrümelige Struktur des Bodens fördern die Wirkung.
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.