Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Property 180 SC ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau in Winterweichweizen sowie Sommer- und Wintergerste. Property 180 SC besitzt eine gute protektive Wirkung gegen Echten Mehltau. Die Bildung der Haftorgane des Pilzes wird gehemmt und somit das Eindringen in die Zellwand der Pflanze verhindert. Die zusätzliche Verhinderung der Sporulation wird auch die weitere Ausbreitung auf die Pflanze unterbunden.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen. Ab Frühjahr. (31-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 500 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-03-17
Zulassungsende:
2027-12-31
Aufbrauchsfrist:
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen. (31-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 500 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-03-17
Zulassungsende:
2027-12-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur:
Von 1-Knoten-Stadium bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße. Ab Frühjahr. (31-65 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Property 180 SC
Wirkstoffe
Pyriofenone
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Wintergerste, Sommergerste
Zulassungsnummer
007475-00
Zugelassene Schaderreger
MEHLTAU: GETREIDE
Pictroogrammcode
GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Zulassungsende
31.12.2027
Zulassungsanfang
17.03.2017
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
MEHLTAU: GETREIDE
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WW709-BEI WIEDERHOLTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS ODER VON MITTELN DERSELBEN WIRKSTOFFGRUPPE KÖNNEN WIRKUNGSMINDERUNGEN EINTRETEN ODER EINGETRETEN SEIN. UM RESISTENZBILDUNGEN VORZUBEUGEN DAS MITTEL MÖGLICHST IM WECHSEL MIT MITTELN AUS ANDEREN WIRKSTOFFG