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Propulse

Artikel-Nr.
65200-03
Hersteller: Bayer
  • 125 g/l Fluopyram, 125 g/l Prothioconazol
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Propulse ist ein breit wirksames Fungizid zur Bekämpfung von Sclerotinia und Alternaria Winterraps. Es wirkt vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert deren weitere Ausbreitung.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

HH N
Spezifikationen

Spezifikationen Propulse

Wirkstoffe
Prothioconazol, Fluopyram
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Raps, Mais, Kartoffel, Sojabohne, Zuckerrübe
Zulassungsnummer
027208-00
Zugelassene Schaderreger
  • BLATTDÜRRE: MAIS
  • AUGENFLECKENKRANKHEIT: MAIS
  • DÜRRFLECKENKRANKHEIT: KOHL
  • PELZFÄULE
  • DÜRRFLECKENKRANKHEIT: RÜBE
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: EIERFRUCHT
Pictroogrammcode
HH, N,
Gefahrenhinweise
  • H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.07.2023
Zulassungsanfang
20.12.2004
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
BLATTDÜRRE: MAIS, AUGENFLECKENKRANKHEIT: MAIS, DÜRRFLECKENKRANKHEIT: KOHL, PELZFÄULE, DÜRRFLECKENKRANKHEIT: RÜBE, BLATTFLECKENKRANKHEIT: EIERFRUCHT
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NB6645-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER NEONIKOTINOIDE AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BE-FLOGEN WERDEN ANGEWENDET WERDEN SOFERN DIES AUSWEISLICH DER GEBR
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF275-7AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 7 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMFC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): C2
  • WMFG1-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): G1
Nur für den beruflichen Anwender!
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