• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Quickdown Kombipack

Artikel-Nr.
65462-02
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 24,2 g/l Pyraflufen
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Quickdown Kombipack ist eine Herbizid/Additiv Kombination gegen Unkräuter in Kartoffeln. Toil ist ein Netzmittel, das zusammen mit Quickdown zur Krautabtötung eingesetzt wird. Durch den Zusatz von Toil zu Quickdown wird die Benetzung und die Wirkstoffaufnahme entscheidend verbessert.

Quickdown Kombipack besteht aus 4 l Quickdown und 10 l Tiol (Formulierungshilfsstoff).

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Quickdown Kombipack

Wirkstoffe
Pyraflufen
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kartoffel, Hopfen, Himbeere, Brombeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Weinrebe, Erdbeere, Haselnuss
Zulassungsnummer
005693-00
Zugelassene Schaderreger
  • KRATZ-DISTEL: ACKER-
  • WINDE: ACKER-
  • KUHBLUME/LÖWENZAHN: GEMEINE
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • ABTÖTUNG STOCKAUSTRIEB/AUSLÄUFERN
  • PFLANZEN: SCHAD-
  • SIKKATION
  • BAUMSTÜMPFE
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37/39-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE UND SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
    • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.01.2023
    Zulassungsanfang
    20.07.2006
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    KRATZ-DISTEL: ACKER-, WINDE: ACKER-, KUHBLUME/LÖWENZAHN: GEMEINE, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, ABTÖTUNG STOCKAUSTRIEB/AUSLÄUFERN, PFLANZEN: SCHAD-, SIKKATION, BAUMSTÜMPFE
    Anwendungsbestimmungen
    • REIZEND-XI
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R38-REIZT DIE HAUT
    • R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • WME-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): E
    Nur für den beruflichen Anwender!
    {{{text}}}