Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Racumin Schaum ist ein Rodentizid gegen Wanderratten und Hausmäuse in Hygienebereichen wie Lagerräumen, Betrieben, Gerüstkonstruktionen, Dachstühle, Bereich von Versorgungsleitungen (Daten-, Strom-, Wasser-, Heizungsleitungen usw.), oberhalb abgehängter Decken oder unter Flurplatten. Beim Berühren des Schaums bleibt dieser am Fell der Nager haften und veranlasst diese zu starker Putztätigkeit. Auf diese Weise wird der Wirkstoff des Racumin Schaum zwangsweise aufgenommen.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.