Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Schneckenkorn Derrex
Wirkstoffe
Eisen-III-phosphat
Hersteller
STEFES GmbH
Anwendungsgruppe
Molluskizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.12.2031
Zulassungsanfang
20.12.2003
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NACKTSCHNECKE
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI
SS2204-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z. B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.
VH634-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF EISEN-III-PHOSPHAT DÜRFEN DIE FOLGENDEN GEHALTE AN VERUNREINIGUNGEN NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN: BLEI 3 MG/KG QUECKSILBER 01 MG/KG UND CADMIUM 1 MG/KG.