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Schneckenkorn Derrex

Artikel-Nr.
66112-10
Hersteller: Stefes
  • 29,7 g/kg Eisen-III-phosphat
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Schneckenkorn Derrex ist ein Molluskizid zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Ackerbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau und im Zierpflanzenbau.

Öko Einschränkungen:

Biokreis: Anwendung nur im Randbereich, nicht zur flächigen Anwendung.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Schneckenkorn Derrex

Wirkstoffe
Eisen-III-phosphat
Hersteller
STEFES GmbH
Anwendungsgruppe
Molluskizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Zierpflanzen, Ziergehölze, Obstbau, Gemüsekulturen, Ackerbaukulturen, Weinrebe, Hopfen, Gründüngungspflanzen
Zulassungsnummer
027086-00
Zugelassene Schaderreger
  • NACKTSCHNECKE
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2031
    Zulassungsanfang
    20.12.2003
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    NACKTSCHNECKE
    Anwendungsbestimmungen
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
    • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI
    • SS2204-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z. B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.
    • VH634-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF EISEN-III-PHOSPHAT DÜRFEN DIE FOLGENDEN GEHALTE AN VERUNREINIGUNGEN NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN: BLEI 3 MG/KG QUECKSILBER 01 MG/KG UND CADMIUM 1 MG/KG.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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