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Select 240 EC

Artikel-Nr.
66124-01
Hersteller: UPL Deutschland
  • 240 g/l Clethodim
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Select 240 EC ist ein Herbizid gegen Ungräser in Winterraps, Kartoffel, Zucker- und Futterrüben, Obst, Gemüse, Forst und Zierpflanzen. Select 240 EC wird in Kombination mit dem Additiv Radiamix eingesetzt, warme Temperaturen fördern die Wirkung.

Select 240 EC besteht aus 5 l Select und 2 x 5 l Radiamix (Formulierungshilfsstoff).

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI HH
Spezifikationen

Spezifikationen Select 240 EC

Wirkstoffe
Clethodim
Hersteller
UPL Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
frische Kräuter, Teekräuter, Winterraps, Futtererbse, Lupine-Arten, Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel, Futterrübe, Zuckerrübe, Kartoffel, Ackerbohne, Luzerne, Rotklee, Laubholz, Nadelholz, Baumschulgehölzpflanzen, Erdbeere, Spargel, Zwiebelgemüse, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Zierpflanzen, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Brombeere, Feldsalat
Zulassungsnummer
024366-00
Zugelassene Schaderreger
  • RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
  • QUECKE: GEMEINE
  • GRÄSER: ANNÜLLE
Pictroogrammcode
XI, HH,
Gefahrenhinweise
  • H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.
  • H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
  • H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
  • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
  • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
  • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
  • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
  • S36/37/39-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE UND SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
  • S62-BEI VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER DIESES ETIKETT VORZEIGEN
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.12.2024
Zulassungsanfang
04.04.2000
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, QUECKE: GEMEINE, GRÄSER: ANNÜLLE
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • R36/38-REIZT DIE AUGEN UND DIE HAUT
  • R65-GESUNDHEITSSCHÄDLICH: KANN BEIM VERSCHLUCKEN LUNGENSCHÄDEN VERURSACHEN.
  • R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
  • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
  • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
  • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • VH393-DER GEHALT AN TOLUOL IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF CLETHODIM DARF 4 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN
  • WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.
  • WMA-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): A
Nur für den beruflichen Anwender!
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