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Shark

Artikel-Nr.
66137-00
Hersteller: Cheminova
  • 55,92 g/l Carfentrazone
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Shark ist ein Herbizid zur Krautabtötung in Kartoffeln und gegen Stocktriebe im Weinbau. Das Präparat hat nicht nur einen positiven Einfluss auf die Knollenqualität, sondern fördert auch die Schalenfestigkeit der Kartoffeln.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
KARTOFFELN
Krautabtötung

Stadium Kultur: 1-2 Tage nach dem Krautschlagen, 14 Tage vor der Ernte.
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-06-16
Zulassungsende: 2025-03-31
Aufbrauchsfrist:

Krautabtötung

Stadium Kultur: 14 Tage vor der Ernte.
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-06-16
Zulassungsende: 2025-03-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Shark

Wirkstoffe
Carfentrazone
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kartoffel, Weinrebe
Zulassungsnummer
005268-00
Zugelassene Schaderreger
  • SIKKATION
  • BAUMSTÜMPFE
Zulassungsende
31.03.2025
Zulassungsanfang
16.06.2004
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
SIKKATION
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT109-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW609-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERFOL|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS210-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WME-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): E|WP740-VORSICHT BEI BENACHBART WACHSENDEN KULTURPFLANZEN DA SCHÄDEN MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
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