• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Shock Down

Artikel-Nr.
66140-00
Hersteller: Plantan
  • 50 g/l lambda Cyhalothrin
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Shock Down ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in Weizen, Gerste, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Ackerbohnen, Futtererbsen und im Gemüsebau. Es ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Shock Down

Wirkstoffe
lambda Cyhalothrin
Hersteller
Plantan GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B2
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Kultur (Name)
Weizen, Raps, Futtererbse, Ackerbohne, Kartoffel, Zuckerrübe, Erbse, Gerste
Zulassungsnummer
006401-61
Zugelassene Schaderreger
  • BLATTRANDKÄFER-ARTEN
  • WICKLER: OLIVENBRAUNER ERBSEN-
  • BLATTLAUS: GRÜNE ERBSEN-
  • APHIDIDAE
  • BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN
  • GALLMÜCKE: KOHL-
  • RÜSSLER: KOHLSCHOTEN-
  • ERDFLOH: RAPS-
  • GLANZKÄFER: RAPS-
  • ERDFLÖHE
  • EULENRAUPEN-ANDERE
  • FLIEGE: RÜBEN-
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
    • S23-GAS/RAUCH/DAMPF/AEROSOL NICHT EINATMEN (GEEIGNETE BEZEICHNUNG[EN] VOM HERSTELLER ANZUGEBEN)
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S39-SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
    • S62-BEI VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER DIESES ETIKETT VORZEIGEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.07.2022
    Zulassungsanfang
    20.10.2003
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    BLATTRANDKÄFER-ARTEN, WICKLER: OLIVENBRAUNER ERBSEN-, BLATTLAUS: GRÜNE ERBSEN-, APHIDIDAE, BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN, GALLMÜCKE: KOHL-, RÜSSLER: KOHLSCHOTEN-, ERDFLOH: RAPS-, GLANZKÄFER: RAPS-, ERDFLÖHE, EULENRAUPEN-ANDERE, FLIEGE: RÜBEN-
    Anwendungsbestimmungen
    • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6621-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH AUßER BEI ANWENDUNG NACH DEM ENDE DES TÄGLICHEN BIENENFLUGES IN DEM ZU BEHANDELNDEN BESTAND BIS 23.00 UHR EINGESTUFT (B2). ES DARF AUßERHALB DIESES ZEITRAUMS NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFL
    • NN400-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN EINGESTUFT.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R20-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM EINATMEN
    • R22-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM VERSCHLUCKEN
    • R37-REIZT DIE ATMUNGSORGANE
    • R38-REIZT DIE HAUT
    • R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
    • R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
    • R65-GESUNDHEITSSCHÄDLICH: KANN BEIM VERSCHLUCKEN LUNGENSCHÄDEN VERURSACHEN.
    • R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • WMI3A-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 3A
    Nur für den beruflichen Anwender!
    {{{text}}}