Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Signum ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Blattkrankheiten sowie Fäulniserregern an Kartoffeln sowie im Gemüse-, Obst- und im Zierpflanzenbau. Die Kombination der Wirkstoffe verhindert die Sporenkeimung, die Keimschlauchausbildung und verringert das Myzelwachstum sowie die Sporulation. Durch den vorbeugenden Einsatz wird die beste Wirkung erzielt.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Signum
Wirkstoffe
Pyraclostrobin, Boscalid
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN1326-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART EUSEIUS FINLANDICUS (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
VH329-DER GEHALT AN DIMETHYLSULFAT (DMS) IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PYRACLOSTROBIN DARF 1 MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
VH410-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG SIND ANGABEN ZUM NACHBAU AUFZUNEHMEN AUS DENEN HERVORGEHT WELCHE KULTUREN BZW. KULTURGRUPPEN NACH DER ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS NICHT NACHGEBAUT WERDEN SOLLTEN DA DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DER ERNTEGÜTER NICHT SI