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Sumicidin Alpha EC/ 5 l

Artikel-Nr.
66294-01
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 50 g/l Esfenvalerat
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Sumicidin Alpha EC ist ein Insektizid zur Bekämpfung von saugenden und beißenden Insekten in Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale), Raps und Kartoffeln. Sumicidin Alpha EC hat eine Sofortwirkung und eine anhaltende Dauerwirkung gegen Schadinsekten. Der einmal angetrocknete Spritzbelag zeichnet sich durch eine sehr gute Regenbeständigkeit aus. Der geringe Dampfdruck bietet Schutz vor dem Verdampfen bei Hitze. Volle Wirksamkeit besteht auch bei niedrigen Temperaturen.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Sumicidin Alpha EC/ 5 l

Wirkstoffe
Esfenvalerat
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B2
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Kultur (Name)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Kartoffel
Zulassungsnummer
024068-00
Zugelassene Schaderreger
  • APHIDIDAE
  • BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN
  • GETREIDEHÄHNCHEN-ARTEN
  • BEIßENDE INSEKTEN
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37/39-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE UND SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • S62-BEI VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER DIESES ETIKETT VORZEIGEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.01.2023
    Zulassungsanfang
    20.06.2002
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    APHIDIDAE, BLATTLÄUSE ALS VIRUSVEKTOREN, GETREIDEHÄHNCHEN-ARTEN, BEIßENDE INSEKTEN
    Anwendungsbestimmungen
    • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6621-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH AUßER BEI ANWENDUNG NACH DEM ENDE DES TÄGLICHEN BIENENFLUGES IN DEM ZU BEHANDELNDEN BESTAND BIS 23.00 UHR EINGESTUFT (B2). ES DARF AUßERHALB DIESES ZEITRAUMS NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFL
    • NN400-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R10-ENTZÜNDLICH
    • R20/22-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM EINATMEN UND VERSCHLUCKEN
    • R38-REIZT DIE HAUT
    • R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
    • R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
    • R65-GESUNDHEITSSCHÄDLICH: KANN BEIM VERSCHLUCKEN LUNGENSCHÄDEN VERURSACHEN.
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
    • SS210-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS220-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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