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Im Haus ATR arbeiten wir tagtäglich an Lösungen für Sie als Tierhalter. ATR hat die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Blick. Von der TierSchNutztV ist jeder schweinehaltende Betrieb betroffen. Durch die am 01. August 2021 in Kraft tretende novellierte TierSchNutztV sind zum Beispiel alle Schweinehalter dazu verpflichtet neben Raufutter zusätzliches faserreiches, organisches Beschäftigungsmaterial einzusetzen. Darüber hinaus hat das Beschäftigungsmaterial sich vom Pflichtkriterium Raufutter hinsichtlich der Zusammensetzung zu unterscheiden.