Wachstumsregler und Fungizid gegen Pilzkrankheiten in Raps
Protektive und kurative Wirkung gegen Wurzelhals- und Stängelfäule
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Toprex ist ein Kombinationsprodukt aus Wachstumsregler und Fungizid zur Bekämpfung pilzlicher Krankheiten im Raps. Toprex enthält die Wirkstoffe Paclobutrazol (125 g/l) und Difenoconazol (250 g/l). Die max. Aufwandmenge beträgt 0,5 l/ha. Es sind max. 2 Anwendungen (eine im Herbst und eine im Frühjahr) zugelassen. Im Herbst kann das Produkt ab dem 4-Blatt St. Eingesetzt werden.
Toprex zeichnet sich vor allem durch eine sehr gute und nachhaltige fungizide Wirkung aus gepaart mit einer sehr guten und lang anhaltenden Wachstumsregulierung mit deutlicher Erhöhung der Standfestigkeit. Toprex ist im Herbst im Raps besonders geeignet für etwas spätere Anwendungen, wenn bei einer langen Vegetation bis in den Spätherbst nachhaltige fungizide Leistung und Wachstumsregulierung gefordert ist. Die Aufwandmenge von 0,3 – 0,5 l/ha richtet sich nach der Wüchsigkeit des Rapses und dem Phomabefallsdruck.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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RAPS
Standfestigkeit
Anwendungszeitpunkt:
Null
Stadium Kultur:
Ab 4. Laubblatt entfaltet. Bis Vegetationsende. (14-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-06-29
Zulassungsende:
2026-12-31
Aufbrauchsfrist:
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Stadium Kultur:
Von 5. sichtbar gestrecktes Internodium bis Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen). Frühjahr. (35-55 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-06-29
Zulassungsende:
2026-12-31
Aufbrauchsfrist:
Standfestigkeit
Anwendungszeitpunkt:
Null
Stadium Kultur:
Von 5. sichtbar gestrecktes Internodium bis Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen). Frühjahr. (35-55 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-06-29
Zulassungsende:
2026-12-31
Aufbrauchsfrist:
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Stadium Kultur:
Ab 4. Laubblatt entfaltet. Bis Vegetationsende. (14-99 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Toprex
Wirkstoffe
Paclobutrazol, Difenoconazol
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps
Zulassungsnummer
006302-00
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
FUSSFÄULE: KOHL
Pictroogrammcode
GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H335-KANN DIE ATEMWEGE REIZEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.12.2026
Zulassungsanfang
29.06.2011
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG, FUSSFÄULE: KOHL
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG341-DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 80 G PACLOBUTRAZOL PRO HEKTAR UND KALENDERJAHR AUF DERSELBEN FLÄCHE DARF - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.