Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Trinity ist die innovative 3-fach Herbizidkombination. Die Wirkstoffe Chlortoluran (250 g/l), Pendimethalin (300 g/la) und Difulufenican (40 g/la) werden sowohl über das Blatt und den Spross als auch über die Wurzel aufgenommen. Die Aufwandmenge beträgt 2,0 l/ha im Nachauflauf. Trinity ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm, einjährigerm Rispengras sowie aller wichtigen Unkräuter in Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen und Wintertriticale im Herbst. Die besten Erfolge werden beim Einsatz im frühen Nachauflauf des Getreides und ausreichender Bodenfeuchte erzielt.
Aufwandmenge Trinity (Adama): 2,0 l/ha in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Trinity
Wirkstoffe
Chlortoluron, Pendimethalin, Diflufenican
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NG337-AUF DERSELBEN FLÄCHE INNERHALB EINES KALENDERJAHRES KEINE ZUSÄTZLICHE ANWENDUNG VON MITTELN DIE DEN WIRKSTOFF CHLORTOLURON ENTHALTEN.
NN100-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZARTHROPODEN EINGESTUFT.
NT145-DAS MITTEL IST MIT EINEM WASSERAUFWAND VON MINDESTENS 300 L/HA AUSZUBRINGEN. DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS "VERLUSTMINDERNDE GERÄTE" VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780) IN DER J
NT146-DIE FAHRGESCHWINDIGKEIT BEI DER AUSBRINGUNG DARF 75 KM/H NICHT ÜBERSCHREITEN.
NT170-DIE WINDGESCHWINDIGKEIT DARF BEI DER AUSBRINGUNG DES MITTELS 3 M/S NICHT ÜBERSCHREITEN.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA
R40-VERDACHT AUF KREBSERZEUGENDE WIRKUNG.
R63-KANN DAS KIND IM MUTTERLEIB MÖGLICHERWEISE SCHÄDIGEN.
ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
VH385-DER GEHALT AN N-NITROSO-N-(1-ETHYLPROPYL)-26-DI-NITRO-34-DIMETHYLANILIN IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PENDIMETHALIN DARF 45 MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.