Zur Erzeugung von hochwertigem Grundfutter auf Grünlandflächen ist eine gepflegte Narbe mit hochwertigen Gräsern unabdingbar. Durch regelmäßige Nachsaaten, Übersaaten oder auch einer Neuansaat kann dieses Ziel erreicht werden. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl verschiedener Gräsermischungen, angepasst an verschiedenste Standort- und Nutzungsbedingungen.
Optimierte Gräsermischungen für den ökologischen Landbau
Kleegras, Luzernegras, Zwischenfrucht und Grünland-Nachsaat: Ab Frühjahr 2023 bieten wir Eigenmischungen von Gräsern auch für den ökologischen Landbau an.
Alle vier Mischungen bestehen aus 100 % Bio-Saatgut und sind in allen Anbauverbänden zugelassen.
Je höher die Betriebsmittelkosten, desto entscheidender ist es, eine gute Effizienz dieser eingesetzten Betriebsmittel zu erzielen. Die Effizienz in der Fütterung drückt sich unter anderem in den Futterkosten je kg erzeugter Milch (Ct/kg) aus. Seit einigen Monaten steigen für die Milchviehbetriebe die Kosten der zugekauften Futtermittel, wie Milchleistungsfutter oder Protein- und Energiekomponenten, erheblich an.
Entscheidend für eine ertragsreiche und qualitativ hochwertige Grundfutterernte ist ein intakter Pflanzenbestand. Daher sollten verschiedene Ziele in der Grünlandpflege verfolgt werden. Je nach Standort und Region war das Grünland in den Wintermonaten unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt.
Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 21.02.2022, 00:01 Uhr bis zum06.03.2022, 23:59 Uhr.
Bedingungen:
Aktionen, die auf unserer offiziellen Website angeboten werden, sind nur gültig für online Bestellungen, die direkt über unsere offizielle Webseite getätigt werden. Aktionen gelten nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums; die Aktion gilt nicht für vor oder nach dem Aktionszeitraum getätigte Bestellungen. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie nur ihren Account im Onlineportal (https://www.atr-landhandel.de/) aktivieren. Der exklusive Onlinerabatt wird direkt vom rechnungsbetrag abgezogen.
Beendigung des Gewinnspiels:
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.